Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)
Bewältigung der Energiewende, Klimaschutz und Klimaanpassung im Freistaat Sachsen
| Fördergegenstand |
1) Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung (Anwendungsorientierte Forschung) |
| Ziel | Bewältigung der Energiewende, Klimaschutz und Klimaanpassung im Freistaat Sachsen |
| Zielgruppe |
1) Begünstigte sind Hochschulen und nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen. 2) Begünstigte sind zum Beispiel Kommunen, Unternehmen und Vereine. 3) Begünstigte sind unter anderem Kommunen, KMU, Verbände und Vereine sowie Privatpersonen. 4) Begünstigte sind vor allem Unternehmen inklusive Genossenschaften, aber auch Kommunen und Zweckverbände (Hierbei können nur Projekte gefördert werden, die in der Gebietskulisse des europäischen Just Transition Fund (JTF) liegen. Dies sind die Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Chemnitz und Leipzig.). |
| Zuwendungsempfänger |
5) Zukunftsfähige Energieversorgung: |
| Art und Höhe der Zuwendung |
1) Die Höhe der Zuwendung beträgt 100 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben und Kosten. 2) Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand zwischen 50 und 80 Prozent. 3) Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand zwischen 75 und 80 Prozent. 4) Die Zuwendungshöhe beträgt bis zu 80 Prozent. |
| Fristen für die Antragstellung |
Die Förderrichtlinie Energie und Klima wird seit 2023 sehr gut in Anspruch genommen. Dies führte dazu, dass die verfügbaren Mittel zum jetzigen Zeitpunkt zum Teil bereits ausgeschöpft sind. Es gilt daher ab dem 1. Juni 2026 ein vorläufiger Antragsstopp für die Förderung gem. Teil B, Ziff. II - Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen (Energieeffizienzmaßnahmen) der FRL EuK/2023. Eine Antragstellung in diesem Modul II ist für Vorhaben derzeit nicht zulässig. Ab diesem Zeitpunkt eingehende Anträge für Modul II - Energieeffizienzmaßnahmen werden abgelehnt. Bis zum 31. Mai 2026 eingegangene Anträge werden vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden. |
| Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Diese Richtlinie tritt mit Unterzeichnung am 04.07.2023 in Kraft. |
| URL | Förderrichtlinie Energie und Klima |
| Weitere Informationen | Weitere Informationen zur RL Energie und Klima |