Kooperationsprogramm Interreg Polen – Sachsen 2021-2027
Förderungen in 3 Bereichen: Prävention und Anpassung an den Klimawandel; Bildung, Kultur und Tourismus sowie Kooperationen von Einwohnern und Institutionen
| Fördergegenstand | 
                           Priorität I: »Ein nachhaltiger Grenzraum – Prävention und Anpassung an den Klimawandel” Priorität II: »Ein lebenswerter Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus” Priorität III: »Ein dialogorientierter Grenzraum – Kooperationen von Einwohnern und Institutionen”  | 
                      
| Ziel | 
                           Priorität 1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen Priorität 2: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung Priorität 3: Förderung der Zusammenarbeit im  | 
                      
| Zielgruppe | Zielgruppe ist die Bevölkerung im Fördergebiet | 
| Zuwendungsempfänger | Staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen bzw. deren nachgeordnete Behörden, Einrichtungen und Verbände; Juristische Personen des öffentlichen bzw. des privaten Rechts; Non-Profit-Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Wirtschafts- und Sozialpartner-organisationen gemäß dem geltenden nationalen Recht; Kleine und mittlere Unternehmen (KMU); Europäische Verbunde für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)→ Das Fördergebiet ist fest im Programmdokument definiert. Dies sind auf deutscher Seite die Landkreise Görlitz und Bautzen und auf polnischer Seite die Unterregion Jelenia Góra und der Landkreis Żarski. | 
| Art und Höhe der Zuwendung | Die Förderung kann bis zu 80 % der als zuschussfähig anerkannten Ausgaben aus EFRE-Mitteln betragen. Die restlichen 20 % sind i.d.R. als Eigenanteil zu erbringen. | 
| Fristen für die Antragstellung | Einsendeschluss für Projektanträge für Priorität 1 + 2 (berufliche Bildung): März 2024, für Priorität 2 (u.a. nachhaltiger Tourismus) + 3: April 2024. | 
| Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | 2021 bis 2027 | 
| URL | Interreg Polen - Sachsen | 
| Weitere Informationen | Weitere Informationen zum Interreg Polen - Sachsen |