Hauptinhalt

Zuwanderung

Internationale Fachkräfte können einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit sächsischer Unternehmen leisten. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen zur Zuwanderung, den Prozess sowie wichtigen Aspekten, welche Unternehmen bei der Begleitung von internationalen Fach- und Arbeitskräften unterstützen. 

Schnellzugriff

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die berufliche Zukunft von internationalen Menschen in Sachsen starten kann – von der direkten Arbeitsaufnahme über eine Ausbildung bis hin zu qualifikationsorientierten Zuwanderungswegen.

Die wichtigsten Wege im Überblick:

  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG): Erlaubt die gezielte Anwerbung qualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten.
  • Westbalkanregelung: Vereinfachte Zuwanderung für bestimmte Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonie, Montenegro und Serbien) u. a. durch vereinfachte Visumverfahren und schnellere Anerkennung von Qualifikationen.
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Zentral für die Beschäftigung in qualifizierten Berufen.
  • Ausbildung & Studium: Gewinnung junger Fachkräfte über duale Ausbildung oder Hochschulen. Dies ermöglicht eine frühe Bindung und langfristige Beschäftigungsperspektiven.
     

Der Zuwanderungsprozess

Ablaufschema zum Zuwanderungsprozess internationaler Fach- und Arbeitskräfte
Der idealtypische Zuwanderungsprozess aus Arbeitgebersicht – wie berufliche Integration und arbeitsmarktbezogene Zuwanderung erfolgreich begleitet werden kann.  © ZEFAS

Die Gewinnung internationaler Fach- und Arbeitskräfte ist ein umfassender Prozess – von der Vorbereitung im Herkunftsland bis zur erfolgreichen Integration im Unternehmen. Eine gute Planung hilft, Zeit zu sparen und rechtliche Hürden zu vermeiden.

In unserer Grafik zum idealtypischen Zuwanderungsprozess verdeutlichen wir Ihnen die verschiedenen Stufen und Akteure, die jeweils unterstützen.

1. Phase: Vorbereitung & Rekrutierung

In dieser Phase stehen die Auswahl und Ansprache geeigneter internationaler Fachkräfte im Mittelpunkt. Unternehmen entscheiden, welche Qualifikationen benötigt werden und prüfen die passenden Wege der Zuwanderung. 

Folgende Wege können zum Beispiel beim Finden geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten im Ausland helfen:

  • Stellen international sichtbar machen,
  • öffentliche Unterstützungsangebote nutzen,
  • Netzwerke, internationale Messen oder Projekte einbeziehen,
  • Rekrutierungsdienstleister nutzen.

2. Phase: Anerkennung & Einreisevorbereitung

Bevor die Fachkraft einreisen und arbeiten kann, müssen Qualifikationen und Berufserfahrungen anerkannt sowie Visa und Aufenthaltsgenehmigungen beantragt werden.

Dieser Schritt erfordert gute Abstimmung zwischen Unternehmen, Fachkraft und den zuständigen Behörden.

Bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen wird geprüft, ob ein im Ausland erworbener Berufsabschluss mit einer entsprechenden deutschen Ausbildung vergleichbar ist.
Für reglementierte Berufe (z.B. im Gesundheitswesen oder Lehrkräfte) ist sie Voraussetzung, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.

Unternehmen können die Fachkraft bei der Antragstellung unterstützen – etwa durch das Bereitstellen von Unterlagen, Übersetzungen oder Kontakten zu zuständigen Stellen.

Zudem unterstützen in Sachsen die IBAS-Beratungsstellen bei der Anerkennung. Weitere Informationen zur Anerkennung liefert das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Nach erfolgreicher Anerkennung oder während des Anerkennungsverfahrens ist es notwendig rechtliche und bürokratische Vorgaben zur Einreise zu beachten. 

Besonders relevant sind die Visabestimmungen. Welches Visum für Ihre Fachkraft zur Einreise und Beschäftigung in Sachsen nötig ist, hängt auch vom Herkunftsland ab. Für Fachkräfte aus der EU bzw. EWR-Staaten besteht Visumfreiheit. Ein Visum zur Einreise und Arbeit in Deutschland ist nicht notwendig. 

Für alle anderen Staatsangehörigen, sogenannte Drittstaatler, gilt die Visumpflicht.

Ausnahme bilden hier Staatsangehörige folgender Länder, für die kein Visum zur Einreise nötig ist, welche aber vor Ort in Sachsen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen: Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Weitere Informationen zu möglichen Aufenthaltstiteln erhalten Sie beim Bundesministerium des Innern

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren haben Sie die Möglichkeit, das Visumverfahren und die Einreise zeitlich zu verkürzen.

Sie als Arbeitgeber beantragen mit einer Vollmacht der Fachkraft das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Die Kosten des Verfahrens belaufen sich auf 411 EUR. Erfahrungsgemäß dauert der Prozess vom Einreichen der Unterlagen bis zur Entscheidung über den Visumantrag drei bis sechs Monate. 

Sie können Ihre künftige Fachkraft bei der Einreise unterstützen. Neben dem Erwerb von weiteren Deutschkenntnissen ist es für Ihre Fachkraft wichtig, sich auf das Leben in Sachsen vorzubereiten und rechtzeitig eine Wohnung zu finden. 

Unternehmen müssen diese Schritte nicht allein bewältigen:
Regionale Willkommenszentren bzw. Welcome Center beraten zu Anerkennung, Visa und Einstieg in Arbeit. Auch weitere Initiativen, Projekte und Institutionen unterstützen bei den vielfältigen Prozessen. Finden Sie Ihren Ansprechpartner auf unserer Seite Unterstützung vor Ort. 

3. Phase: Ankommen & Integration

Nach der Einreise beginnt die entscheidende Phase: das Ankommen im Unternehmen und im Alltag.

Unternehmen können durch eine strukturierte Einarbeitung, Sprachförderung und eine offene Willkommenskultur den Start erleichtern.

Eine gute Vorbereitung im Unternehmen erleichtert den Start: Ein klar strukturierter Einarbeitungsplan, feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie ein offenes Teamklima tragen wesentlich zum Gelingen bei.

Auch kleine Gesten – eine persönliche Begrüßung, gemeinsame Mittagspausen oder regelmäßige Feedbackgespräche – schaffen Vertrauen und Orientierung.

Mit einer Willkommensmappe können Sie Orientierung für den neuen Mitarbeiter bzw. die neue Mitarbeiterin schaffen. Eine Vorlage finden Sie bei make it in germany.

Sprachkenntnisse sind ein Schlüssel für erfolgreiche Integration – im Beruf wie im Alltag. Unternehmen können Mitarbeitende motivieren, Sprachkurse zu besuchen oder betriebliche Lernangebote zu nutzen.
Programme wie Job-BSK (berufsbezogene Sprachkurse) oder regionale Sprachförderprojekte unterstützen den Erwerb arbeitsrelevanter Deutschkenntnisse.

Weitere Informationen zu den Kursen und Anbietern finden Sie auf den Seiten des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).

Zudem müssen viele Behördengänge und rechtliche Angelegenheiten in den ersten Wochen erledigt werden – Anmeldung des Wohnsitzes, Renten- und Krankenversicherung sowie Kinderbetreuung sind nur einige Beispiele. Zusätzlich müssen Fachkräfte aus Drittstaaten ihr Visum zur Einreise in eine Aufenthaltserlaubnis ändern. 

Unterstützung bei diesen Angelegenheiten ist viel Wert, damit die Fachkraft gut und schnell ankommt. Denken Sie auch an Tipps zu Sportvereinen oder anderen Freizeitaktivitäten, damit sich die Fachkraft auch langfristig an die neue Region binden kann. 

Integration endet nicht nach den ersten Wochen – sie entwickelt sich im Arbeitsalltag.

Regelmäßige Gespräche, Weiterbildungsangebote und gemeinsame Aktivitäten fördern das Zugehörigkeitsgefühl und stärken die Bindung ans Unternehmen.
Eine gelebte Willkommenskultur wirkt sich positiv auf Motivation, Zufriedenheit und Teamzusammenhalt aus.

Weitere Informationen zum Ankommen von internationalen Fach- und Arbeitskräften

Sie möchten mehr wissen? Sprechen Sie uns einfach an!

Arbeitsmarktbezogene Zuwanderung

Leitung: Josephin Rother

Muhammad Irfan, Natalie Lohs, Frank Werner, Julia Werner

Telefon: +49 371 2562018-28

E-Mail: international.service@zefas.sachsen.de

zurück zum Seitenanfang