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Faire Entlohnung

Eine faire Entlohnung ist ein Kernelement der Arbeitgeberattraktivität und damit ein Schlüssel zum Binden und Finden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Insbesondere 

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Faire Gehaltsstrukturen

Für Unternehmen gibt es kostenfreie (Selbst-)Checks, um die eigene Gehaltsstruktur zu prüfen und eine eventuelle Lohnlücke dann schließen zu können:

Mindestlohn

In Deutschland gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Alle aktuellen Informationen zum Mindestlohn für Arbeitgeber finden Sie auf den Seiten des BMAS. Spezielle Informationen zu Ausnahmen bspw. während des Praktikums sind dort ebenfalls zusammengefasst. 

Aktuelle Informationen zum Mindestlohn finden Sie darüber hinaus auf den Seiten der Mindestlohn Kommission.

infoKOMPASS Mindestlohn

Mindestausbildungsvergütung

Auszubildende haben einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese muss laut Berufsbildungsgesetz mit fortschreitender Berufsausbildung ansteigen. Es muss mindestens eine jährlich Erhöhung stattfinden. 

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung?

Dem Auszubildenden steht eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zu (§ 17 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz). Nachfolgend finden Sie die Entwicklung der Mindestausbildungsvergütung in den letzten Jahren:

Ausbildungsjahr

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Jahr 4

2023

620,00 €

731,60 €

837,00 €

868,00 €

2024

649,00 €

766,00 €

876,00 €

909,00 €

2025

682,00 €

805,00 €

921,00 €

955,00 €

2026

724,00 €

854,00 €

977,00 €

1.014,00 €

Tarifliche Ausbildungsvergütung bei beiderseitiger Tarifbindung:

Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestausbildungsvergütung.

Sind beide Seiten tarifgebunden, gilt die tarifvertragliche Ausbildungsvergütung. Beide Seiten sind tarifgebunden, wenn der Ausbildungsbetrieb Mitglied des Arbeitgeberverbandes und der Auszubildende Mitglied der vertragsschließenden Gewerkschaft sind. Ein tarifgebundener Arbeitgeber zahlt die tarifvertraglich festgesetzte Ausbildungsvergütung, auch wenn diese unter der geltenden Mindestausbildungsvergütung liegen sollte.

Der Ausbildungsbetrieb ist nicht tarifgebunden, was gilt?

Wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, jedoch ein fachlich einschlägiger Tarifvertrag vorliegt, in dessen Geltungsbereich das Ausbildungsverhältnis fällt, dann darf die Ausbildungsvergütung die Höhe dieser tariflichen Vergütung um maximal 20 % unterschreiten.

Die Untergrenze ist die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.

Informationen über das Vorliegen einschlägiger Branchentarifverträge können Sie bei der Tarifauskunft im ZEFAS einholen.

Entsendung von Mitarbeitenden

Unterstützung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und dem Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im EU-Ausland leistet das Enterprise Europe Network. 

Enterprise Europe Network - IHK Chemnitz

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