Weiterbildung
Betriebliche Weiterbildung ist entscheidend, um Fachkräfte zu binden, Kompetenzen zu stärken und im Wettbewerb zu bestehen. Weiterbildung ist weit mehr als ein einzelnes Seminar – sie ist ein zentraler Baustein nachhaltiger Unternehmensentwicklung. Wer im Wettbewerb bestehen und Mitarbeitenden echte Perspektiven bieten will, sollte betriebliche Weiterbildung strategisch etablieren. Durch die Nutzung von Förderprogrammen lassen sich Qualifizierungen effizient und nachhaltig umsetzen.
Wie Sie Schritt für Schritt eine lebendige Weiterbildungskultur in Ihrem Unternehmen aufbauen, welche Tools Sie dabei unterstützen und von welchen Förderungen Sie profitieren können, erfahren Sie hier.
Den betrieblichen Handlungsbedarf Ihres Unternehmens können Sie mit der Potenzialanalyse »Betriebliche Bildung« identifizieren: Zum Check »Betriebliche Bildung« der Offensive Mittelstand
Die Kompetenzen Ihrer Mitarbeitenden können Sie systematisch ermitteln und erfassen. Dabei helfen Kompetenzpässe – wie der ProfilPASS. Dieser ist für verschiedene Zielgruppen verfügbar - ob für Erwachsene, für junge Menschen oder in einfacher Sprache: zum ProfilPASS vom Deutsches Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen e. V.
Bei Entwicklungsmöglichkeiten oder Weiterbildungsangeboten unterstützt die Bundesagentur für Arbeit. Hier finden Sie die Angebote der Arbeitsagentur zur Unterstützung beim beruflichen Vorankommen: "New Plan - Kenne dein Können" von der Bundesagentur für Arbeit
Konkrete Weiterbildungsangebote in Ihrer Region finden Sie auf dem Onlineportal für berufliche Weiterbildung »mein Now«.
Bei der Art der Weiterbildung wird zwischen verschiedenen Weiterbildungsformen unterschieden:
- Anpassungsfortbildung: Hierbei werden berufliche Kenntnisse erlangt, die das Fachwissen aktualisieren, bestehende Wissenslücken schließen oder zu einer Spezialisierung beitragen (z. B.: Software-Schulungen).
- Aufstiegsfortbildung: Diese baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf und qualifiziert Beschäftigte, um eine anspruchsvollere Funktion oder höherwertige Position übernehmen zu können (z. B.: Meisterausbildung).
- Umschulung: Hierbei erlangen Beschäftigte einen neuen Berufsabschluss.
- Teilqualifizierung: Bundesweit einheitliche Teilqualifikationen (TQ) bieten Erwachsenen die Chance, schrittweise berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, die zu einem vollständigen Berufsabschluss führen können. Mehr zu Teilqualifizierung finden Sie hier.
Zur Planung, Umsetzung und Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen berät die Agentur für Arbeit Unternehmen: zum Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.
Auch Beschäftigte können sich zu ihren Weiterbildungsmöglichkeiten bei der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen: zur Berufsberatung im Erwerbsleben.
Vertiefende Informationen zur Gestaltung von Weiterbildung im Betrieb, finden Sie beim Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung: Handlungsempfehlung Betriebliche Weiterbildung
Weiterbildungsförderung
Für die Förderung von beruflichen Weiterbildungen in Unternehmen stehen die folgenden Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt Unternehmen und ihre Beschäftigten bei der Anpassung an den digitalen Wandel und andere strukturelle Veränderungen. Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern können staatliche Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und zum Arbeitsentgelt für die Weiterbildung von Beschäftigten gewährt werden.
Das im Aus- und Weiterbildungsgesetz etablierte Qualifizierungsgeld richtet sich an Unternehmen, die in besonderem Maße vom Strukturwandel betroffen sind und durch Weiterbildung ihrer Belegschaft eine zukunftssichere Beschäftigung im Unternehmen ermöglichen möchten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass im Unternehmen für mind. 10 oder 20 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (abhängig von der Unternehmensgröße) ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf besteht.
Darüber hinaus gibt es Fördermöglichkeiten für besondere Beschäftigtengruppen, bspw. Beschäftigte ohne Berufsabschluss (Zukunftsstarterprogramm) oder Beschäftigte mit Behinderung. Außerdem kann die Arbeitsagentur im Fall der Kurzarbeit bei Weiterbildung unterstützen.
Zu den detaillierten Förderbedingungen berät Sie der:
In Sachsen steht zudem die Förderung der beruflichen Weiterbildung für Unternehmen und Beschäftigte zur Verfügung:
- Kosten für individuell berufsbezogene oder betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen können mit einem Zuschuss von in der Regel 50 Prozent bis zu einer Zuwendung von 4.500 EUR gefördert werden. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 EUR betragen. Für geringfügig Beschäftigte erhöht sich der Fördersatz auf 80 Prozent.
- Die Antragstellung ist für Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR sowie Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern bzw. Selbstständige mit Sitz bzw. Niederlassung in Sachsen möglich.
Zu dieser Förderung berät Sie die Sächsische Aufbaubank (SAB): zum Förderportal
Aufgrund der aktuell schwierigen Haushaltslage im Freistaat Sachsen konnten im Doppelhaushalt 2025/2026 keine weiteren Mittel zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung bleibt daher ausgesetzt.
- infoKOMPASS: Förderung beruflicher Weiterbildung (*.pdf, 0,13 MB) Der infoKOMPASS zeigt, welche Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung in Unternehmen zur Verfügung stehen.
Sie möchten mehr wissen? Sprechen Sie uns einfach an!
Tipp: Mit Teilqualifikation schrittweise zum Berufsabschluss
Die Teilqualifikation (TQ) teilt Ausbildungsberufe in einzelne Module, die schrittweise erbracht werden können. Das ist eine tolle Möglichkeit sich auch im Berufsleben praxisnah, modular und mit Zertifikat weiterzubilden. Im Idealfall steht am Ende sogar ein Berufsabschluss.