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Weiterbildung

Person kniet an Startlinie einer Tartanbahn © Pexels | Andrea Piacquadio

Betriebliche Weiterbildung ist entscheidend, um Fachkräfte zu binden, Kompetenzen zu stärken und im Wettbewerb zu bestehen. Weiterbildung ist weit mehr als ein einzelnes Seminar – sie ist ein zentraler Baustein nachhaltiger Unternehmensentwicklung. Wer im Wettbewerb bestehen und Mitarbeitenden echte Perspektiven bieten will, sollte betriebliche Weiterbildung strategisch etablieren. Durch die Nutzung von Förderprogrammen lassen sich Qualifizierungen effizient und nachhaltig umsetzen.

Wie Sie Schritt für Schritt eine lebendige Weiterbildungskultur in Ihrem Unternehmen aufbauen, welche Tools Sie dabei unterstützen und von welchen Förderungen Sie profitieren können, erfahren Sie hier.

Icon mit einem Hammer und einem Schraubenschlüssel © Pixabay | IO Images

Den betrieblichen Handlungsbedarf Ihres Unternehmens können Sie mit der Potenzialanalyse „Betriebliche Bildung“ identifizieren: Zum Check „Betriebliche Bildung“ der Offensive Mittelstand

Die Kompetenzen Ihrer Mitarbeitenden können Sie systematisch ermitteln und erfassen. Dabei helfen Kompetenzpässe – wie der ProfilPASS. Dieser ist für verschiedene Zielgruppen verfügbar - ob für Erwachsene, für junge Menschen oder in einfacher Sprache: zum ProfilPASS vom Deutsches Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen e. V.

Bei Entwicklungsmöglichkeiten oder Weiterbildungsangeboten unterstützt die Bundesagentur für Arbeit. Hier finden Sie die Angebote der Arbeitsagentur zur Unterstützung beim beruflichen Vorankommen: "New Plan - Kenne dein Können" von der Bundesagentur für Arbeit

Konkrete Weiterbildungsangebote in Ihrer Region finden Sie auf dem Onlineportal für berufliche Weiterbildung „mein Now“.

Bei der Art der Weiterbildung wird zwischen verschiedenen Weiterbildungsformen unterschieden:

  • Anpassungsfortbildung: Hierbei werden berufliche Kenntnisse erlangt, die das Fachwissen aktualisieren, bestehende Wissenslücken schließen oder zu einer Spezialisierung beitragen (z. B.: Software-Schulungen).
  • Aufstiegsfortbildung: Diese baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf und qualifiziert Beschäftigte, um eine anspruchsvollere Funktion oder höherwertige Position übernehmen zu können (z. B.: Meisterausbildung).
  • Umschulung: Hierbei erlangen Beschäftigte einen neuen Berufsabschluss.
  • Teilqualifizierung: Bundesweit einheitliche Teilqualifikationen (TQ) bieten Erwachsenen die Chance, schrittweise berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, die zu einem vollständigen Berufsabschluss führen können. Mehr zu Teilqualifizierung finden Sie hier.

Zur Planung, Umsetzung und Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen berät die Agentur für Arbeit Unternehmen: zum Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.

Auch Beschäftigte können sich zu ihren Weiterbildungsmöglichkeiten bei der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen: zur Berufsberatung im Erwerbsleben.

Vertiefende Informationen zur Gestaltung von Weiterbildung im Betrieb, finden Sie beim Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung: Handlungsempfehlung Betriebliche Weiterbildung

Weiterbildungsförderung

Für die Förderung von beruflichen Weiterbildungen in Unternehmen stehen die folgenden Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt Unternehmen und ihre Beschäftigten bei der aktiven Gestaltung des Wandels der Arbeitswelt.

Die Weiterbildungsförderung erfolgt unabhängig von Alter, Qualifikationsniveau oder Unternehmensgröße, in dem die Beschäftigten tätig sind. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie vom digitalen oder allgemeinen Strukturwandel betroffen sind oder in einem Beruf mit Fachkräftemangel (Engpassberuf) arbeiten. Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei der Inanspruchnahme von Weiterbildung zu erhalten.

Das Arbeit-von-morgen Gesetz ergänzt das Qualifizierungschancengesetz und verbessert die Fördermöglichkeiten für Beschäftigte weiter.

Das Gesetz zur Stärkung von Aus- und Weiterbildung stellt als neues Förderinstrument das Qualifizierungsgeld zur Verfügung. Es unterstützt Unternehmen gezielt bei der Fachkräftesicherung, die in besonderem Maße vom Strukturwandel betroffen sind. Beschäftigte werden für die Dauer einer Weiterbildungsmaßnahme freigestellt und erhalten die Förderung als Lohnersatz.

Zu den detaillierten Förderbedingungen berät Sie der:

Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit

In Sachsen steht zudem die Förderung der beruflichen Weiterbildung für Unternehmen und Beschäftigte zur Verfügung:

  • Kosten für individuell berufsbezogene oder betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen können mit einem Zuschuss von in der Regel 50 Prozent bis zu einer Zuwendung von 4.500 EUR gefördert werden. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 EUR betragen. Für geringfügig Beschäftigte erhöht sich der Fördersatz auf 80 Prozent.
  • Die Antragstellung ist für Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR sowie Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern bzw. Selbstständige mit Sitz bzw. Niederlassung in Sachsen möglich.

Die Antragstellung der Förderung ist direkt über das Förderportal der Sächsischen
Aufbaubank möglich: zum Förderportal

Aufgrund des noch ausstehenden Beschlusses zum Doppelhaushalt 2025/2026 durch den Sächsischen Landtag ist aktuell keine Antragsstellung möglich!

Fragen zur beruflichen Weiterbildung beantworte ich Ihnen gern!

Franziska Lorz

Telefon: +49 371 2562018-39

E-Mail: berufsbildung@zefas.sachsen.de

 

Tipp: Mit Teilqualifikation schrittweise zum Berufsabschluss

Die Teilqualifikation (TQ) teilt Ausbildungsberufe in einzelne Module, die schrittweise erbracht werden können. Das ist eine tolle Möglichkeit sich auch im Berufsleben praxisnah, modular und mit Zertifikat weiterzubilden. Im Idealfall steht am Ende sogar ein Berufsabschluss. 

Hier erfahren Sie mehr zur Teilqualifikation. 

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