ESF-Plus: Zukunftszentren
Zukunftszentren – Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung innovativer Ansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation
| Fördergegenstand |
Im Rahmen des Programms werden »Regionale Zukunftszentren« (RZ), ein »koordinierendes Zukunftszentrum« und ein »Haus der Selbstständigen« (HdS) (Handlungsschwerpunkte) als Kompetenz-, Vernetzungs- und Beratungszentren zur Bewältigung des insbesondere digital getriebenen Wandels der Arbeitswelt gefördert. |
| Ziel |
Übergeordnetes Ziel der drei Handlungsschwerpunkte ist die Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmerinnen und Unternehmern an den Wandel. |
| Zielgruppe | Unternehmen, insbesondere KMU, ihre Beschäftigten sowie Selbstständige |
| Zuwendungsempfänger |
Antragsberechtigt auf die Trägerschaft eines Handlungsschwerpunkts oder mehrerer Handlungsschwerpunkte sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse solcher Personen, die entsprechend den Auswahlkriterien in Nummer 7 ihre KMU-Nähe beziehungsweise für den Fördergegenstand in Nummer 2 ihre Nähe zu gemeinsamen Interessenvertretungen Selbstständiger, Beratungserfahrung, Netzwerkzusammenhänge sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können. |
| Art und Höhe der Zuwendung |
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für bereits nach dieser Richtlinie geförderte Vorhaben besteht die Möglichkeit, über den 31. Dezember 2026 hinaus einen Änderungsantrag mit dem Ziel der Verlängerung bis längstens zum 31. Dezember 2028 zu stellen. |
| Fristen für die Antragstellung |
Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Interessierte Antragsberechtigte sind aufgerufen, in einem ersten Schritt zunächst eine Interessenbekundung für die Trägerschaft eines oder mehrerer der drei Handlungsschwerpunkte einzureichen. Bei positiver Bewertung werden die Antragsberechtigten in einem zweiten Schritt zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrages aufgefordert. Interessenbekundungen, die eine Ideenskizze mit Blick auf den eigentlichen Förderantrag beinhalten, sind vom Tag nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie bis sechs Wochen nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie auf dem Förderportal Z-EU-S (www.foerderportal-zeus.de) einzureichen. Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit auf dem Förderportal Z-EU-S veröffentlicht. |
| Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Diese Förderrichtlinie steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des ESF Plus-Bundesprogramms in der Förderperiode 2021 bis 2027 durch die Europäische Kommission. Sie tritt am Tag der Veröffentlichung (30.04.2026) im Bundesanzeiger in Kraft und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2028. |
| URL |