KI-Kompetenz: Was für Unternehmen nun zu tun ist

Seit dem 2. Februar benötigen alle Nutzer von KI-Tools wie ChatGPT oder Copilot im beruflichen Kontext nachweisbare KI-Kompetenzen.
Mit dem EU AI Act hat die Europäische Union erstmals weltweit verbindliche Regeln für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) festgelegt. Neben technischen und rechtlichen Anforderungen stellt die Verordnung auch klare Erwartungen an die Kompetenz derjenigen, die KI entwickeln, einsetzen oder beaufsichtigen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die nötigen Kenntnisse und die Fähigkeiten im Umgang mit KI verfügen.
Art. 4 KI-VO: KI-Kompetenz
Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.
Auf der Grundlage des Artikel 4 EU AI Acts ist daher eine Vielzahl von Weiterbildungsformaten entstanden. Für Unternehmen, die nicht selbst Hersteller, Anbieter und Händler von KI-Lösungen sind, besteht der erste Schritt jedoch nicht darin, eine beliebige KI-Schulung zu buchen, sondern:
- Bestandsaufnahme aller im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme
Da KI häufig integraler Bestandteil etablierter Software-Lösungen ist (z.B. der Co-Pilot von Microsoft), gilt dies auch für Unternehmen, die sich nicht selbst aktiv für KI-Lösungen entschieden haben. - Einordnung nach Risikoklasse der Softwarelösung
Es gilt: Je höher das Risiko desto besser müssen die Mitarbeitenden geschult sein. Auf dieser Basis können dann Kompetenzprofile für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen entsprechend ihrer Aufgaben und Rollen erstellt und so passende Trainings entwickelt oder eingekauft werden. - Auswahl eines geeigneten Weiterbildungs- bzw. Schulungsangebots
Diese ist dabei gar nicht so einfach. Derzeit gibt es über 20.000 Trainingsangebote rund um den EU-AI-Act. Wichtig bei der Auswahl ist, dass die Inhalte zielgruppengerecht sind: technisch für Entwickler und Entwicklerinnen, anwendungsorientiert für Fachabteilungen. Außerdem sollte zudem darauf geachtet werden, dass die Lernprozesse dokumentiert werden und aussagekräftige Nachweise vorliegen. - Entwicklung einer Weiterbildungskultur
Wichtig ist, dass einmalige Schulungen nicht ausreichen. Vielmehr bietet die KI-Kompetenz-Pflicht eine gute Möglichkeit, eine kontinuierliche Lernkultur mit regelmäßigen Schulungen, einer internen Wissensplattform und einer Lern-Community aufzubauen. So bleiben Unternehmen auf dem neusten Stand rund um das Thema KI und schaffen die Grundlagen für eine ganzheitliche Weiterbildungskultur.
Hier gelangen Sie direkt zum EU AI ACT.
Der Digitalverband Bitkom e.V hat einen Umsetzungsleitfaden zur KI-Verordnung erstellt.
Kostenloser Kurs zum Einstieg in das Thema AI: http://www.elementsofai.de/