Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur
| Fördergegenstand | Förderung von Projekten mit nachweislich sozialpartnerschaftlichem Ansatz in vier Handlungsfeldern: Weiterbildung im Wandel fördern, Gleichstellung gestalten, Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU, Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung |
| Ziel | Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur |
| Zielgruppe | KMU, Frauen |
| Zuwendungsempfänger | Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften |
| Art und Höhe der Zuwendung | Projektförderung durch Anteilfinanzierung bis zu 60% (Region Leipzig bis zu 40%) |
| Fristen für die Antragstellung | Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Dem Antragsverfahren ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet. Ein- bis zweimal jährlich wird ein Aufruf zur Interessensbekundung veröffentlicht. Der 7. Förderaufruf startete am 06.10.2025 und lief bis zum 05.12.2025. Ein frühestmöglicher Projektstart ist dann voraussichtlich der 01.08.2026. |
| Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Laufzeit der Richtlinie: 15.06.2022 - 31.12.2028, letzte Änderung am 15. Oktober 2024 |
| URL | ESF-Sozialpartnerrichtlinie |
| Weitere Informationen | Weitere Informationen zur Richtlinie |