14.08.2023

ZEFAS-Podcast: Ins Arbeitsleben starten – Jugendarbeitsschutz in der Berufsausbildung

In unserer neuen Podcast-Folge möchten wir Sie im Rahmen des neuen Ausbildungsjahres über die Grundlagen des Jugendarbeitsschutzes in der Berufsausbildung informieren.

Bei der Beschäftigung von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, gelten nämlich besondere Schutzmaßnahmen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt dabei zum einen die Arbeitszeit, welche täglich nicht mehr als 8 Stunden und wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden betragen darf.

Für Jugendliche gilt die 5-Tage-Woche und der Arbeitszeitraum von 6 - 20 Uhr. Ebenso haben Jugendliche einen Anspruch auf feststehende Ruhepausen, die ab einer Arbeitszeit von 4,5 Stunden bis 6 Stunden mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten betragen muss.  Eine Arbeitsaufnahme an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten. Für bestimmte Branchen, z.B. der Landwirtschaft oder bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern gibt es jedoch Sonderregelungen. Laut Gesetz hat jeder Jugendliche auch Anspruch auf einen jährlichen, bezahlten Erholungsurlaub, welcher je nach Alter variiert.

Alle wichtigen Regelungen und weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutz in der Berufsausbildung findet ihr nochmal im Überblick in der Broschüre Ins Arbeitsleben starten - klar, aber sicher! des Freistaates Sachsen.

Wie ihr hört bestehen also dank der Gesetzgebung in Deutschland viele Schutzmaßnahmen für Jugendliche während ihrer Berufsausbildung, um diese jungen Menschen unter 18 vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit oder persönlichen Entwicklung zu bewahren. Der Start ins Berufsleben ist durch das Erlernen neuer Fähigkeiten nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern durch die Gestaltung sicherer und gesunder Ausbildungsbedingungen auch ein Qualitäts- und Attraktivitätsmerkmal der Berufsausbildung.

Viel Spaß beim Reinhören!

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