ESF Plus-Richtlinie des SMS - Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen - Jugendberufshilfe
Zuschuss für Planung von niedrigschwelligen Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen
| Fördergegenstand | Zuschuss für Planung von niedrigschwelligen Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen |
| Ziel | Verbesserung von Beschäftigungschancen, Beschäftigung und sozialer Integration sowie die Etablierung einer Zukunftsplattform für soziale Innovationen und dazugehörige Modellvorhaben auf der Grundlage des Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021–2027. |
| Zielgruppe | Zielgruppe sind junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die im Prozess ihrer beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind. |
| Zuwendungsempfänger | Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. |
| Art und Höhe der Zuwendung | Erhalt der Förderung als Zuschuss. Zuschuss bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben (Personalausgaben, Sach- und Verwaltungsausgaben, Aufwandsentschädigungen für Teilnehmende) für Vorhaben mit einer Laufzeit bis zu 18 Monate. |
| Fristen für die Antragstellung | Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand erfolgt zum festgelegten Stichtag. Anträge für Vorhaben mit einem Durchführungszeitraum vom 1. April 2027 bis 30. September 2028 können ab sofort über das Förderportal bis zum 01. September 2026 eingereicht werden. |
| Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Fassung gültig ab: 30. Juni 2023; Vorschrift tritt außer Kraft am: 31. Dezember 2030 |
| URL | Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen - Jugendberufshilfe |
| Weitere Informationen | Weitere Informationen zur Jugendberufshilfe |