ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027
Zuschuss für die Durchführung von beruflichen Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben zur Integration von Gefangenen in den Arbeitsmarkt
| Fördergegenstand | Zuschuss für die Durchführung von beruflichen Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben zur Integration von Gefangenen in den Arbeitsmarkt |
| Ziel | Herstellung, Erhaltung und die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Vermittelbarkeit von Gefangenen auf dem Arbeitsmarkt durch berufliche Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben / Verbesserung der beruflichen und sozialen Kompetenzen der Gefangenen / Begleitung im Rahmen des Übergangsmanagements bei der Haftentlassung, um die Reintegration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu unterstützen |
| Zielgruppe | Gefangene im sächsischen Justizvollzug |
| Zuwendungsempfänger | Antragsberechtigt sind Träger der Arbeitsförderung. |
| Art und Höhe der Zuwendung | Erhalt der Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. |
| Fristen für die Antragstellung | Für die Einreichung der Vorhabenideen mit Förderstart zum 1. Januar 2024 bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) war der Stichtag der 08. Dezember 2023. |
| Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Fassung gültig ab: 1. Januar 2024, Vorschrift tritt außer Kraft am: 31. Dezember 2030 |
| URL | Qualifizierung und Reintegration Gefangener |
| Weitere Informationen | Zum Programm auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank |