ESF Plus 2021–2027 – Familienförderung zur Bekämpfung der (Langzeit-) Arbeitslosigkeit – TANDEM Sachsen (ESF Plus FRL TANDEM Sachsen)

Ganzheitlichen Familienförderung, die einzelnen Familienmitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft gesellschaftliche und berufliche Teilhabe ermöglicht, die Integration in Beschäftigung fördert.

Fördergegenstand Vorhaben zur ganzheitlichen, beschäftigungsorientierten Familienförderung mit dem Ziel, den einzelnen Familienmitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu ermöglichen, die Integration in Beschäftigung zu fördern sowie Bildungsprozesse zu stärken.
Ziel Zuwendungszweck ist die Verbesserung von Erwerbschancen der Eltern im Rahmen eines individuellen und vernetzten Hilfeansatzes und die Stärkung von Bildungskompetenzen der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder. Dabei soll möglichst eine erwerbsfähige Person der Familie in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden.
Zielgruppe Familien von (langzeit-) arbeitslosen Personen
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Träger (juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft), die ihren Sitz oder Niederlassung in Sachsen haben.
Art und Höhe der Zuwendung Erhalt der Förderung als Zuschuss: Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für juristische Personen des öffentlichen Rechts aus dem kommunalen Bereich bis zu 90 Prozent für einen Projektzeitraum von bis zu 36 Monaten.
Fristen für die Antragstellung Fördergegenstand 1 - Maßnahmen TANDEM Sachsen: Antragstellungen für Neuanträge sind ausschließlich in der Übergangsregion Dresden/Chemnitz im Rahmen des 4. Stichtages bis 15.09.2025 möglich. Der Projektbeginn muss dabei zwingend im I. Quartal 2026 liegen, der Durchführungszeitraum endet spätestens mit dem 31.12.2028. Die  Einreichung von Änderungsanträgen zur Aufstockung laufender Vorhaben bei erhöhtem Bedarf ist weiterhin möglich.                                                            In der stärker entwickelten Region (Leipzig) sind Antragstellungen für Neuanträge wie auch für Aufstockungen in 2025 aktuell nicht möglich.

Antragstellungen insbesondere für Folgemaßnahmen bereits laufender Projekte in der Übergangsregion (Dresden/Chemnitz) und in der stärker entwickelten Region (Leipzig) mit Durchführungszeitraum bis max. 31.12.2028 sind im Rahmen eines 5. Stichtages für das I. Quartal 2026 geplant. Dazu erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Informationen an dieser Stelle.

Fördergegenstand 2 - Landesweite Servicestelle TANDEM Sachsen: Antragstellungen für die Förderung einer landesweiten Servicestelle waren auf Grundlage des Förderaufrufs im Sächsischen Amtsblatt bis 31. Mai 2024 möglich. Aktuell sind keine Antragstellungen möglich und auch keine weiteren Förderungen im Fördegegenstand 2 vorgesehen.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Diese Förderrichtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung (04. April 2023) in Kraft.
URL TANDEM Sachsen
Weitere Informationen Weitere Informationen zur TANDEM Sachsen

 

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