ESF Plus 2021–2027 – Familienförderung zur Bekämpfung der (Langzeit-) Arbeitslosigkeit – TANDEM Sachsen (ESF Plus FRL TANDEM Sachsen)

Ganzheitlichen Familienförderung, die einzelnen Familienmitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft gesellschaftliche und berufliche Teilhabe ermöglicht, die Integration in Beschäftigung fördert.

Fördergegenstand 1. Vorhaben zur ganzheitlichen, beschäftigungsorientierten Familienförderung
2. Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und -entwicklung
Ziel Zuwendungszweck ist die Verbesserung von Erwerbschancen der Eltern im Rahmen eines individuellen und vernetzten Hilfeansatzes und die Stärkung von Bildungskompetenzen der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder. Dabei soll möglichst eine erwerbsfähige Person der Familie in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden.
Zielgruppe Familien von (langzeit-) arbeitslosen Personen
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Träger (juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft), die ihren Sitz oder Niederlassung in Sachsen haben.
Art und Höhe der Zuwendung Erhalt der Förderung als Zuschuss: Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für juristische Personen des öffentlichen Rechts aus dem kommunalen Bereich bis zu 90 Prozent für einen Projektzeitraum von bis zu 36 Monaten.
Fristen für die Antragstellung

Fördergegenstand 1 - Maßnahmen TANDEM Sachsen: Antragstellungen in der Übergangsregion (ÜR) Dresden/Chemnitz insbesondere für Folgemaßnahmen bereits laufender Vorhaben, deren Durchführungszeitraum in 2027 enden, sind im Rahmen eines 6. Stichtages bis zum 18.09.2026 möglich.
Frühester Beginn des Durchführungszeitraums für Folgemaßnahmen ist der erste Tag nach Ende des aktuell laufenden Vorhabens.
Das Ende des Durchführungszeitraum aller Vorhaben ist spätestens der 31.12.2028.
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt in einem einstufigen Auswahlverfahren.
Eine Beratung von potentiell interessierten Antragstellern außerhalb laufender Antragsverfahren durch die SAB ist möglich. Terminanfragen sind an folgendes Postfach zu senden: TANDEM@sab.sachsen.de
Die Einreichung von Änderungsanträgen zur Aufstockung laufender Vorhaben bei erhöhtem Bedarf in der Übergangsregion Dresden/Chemnitz ist weiterhin möglich.. 

Fördergegenstand 2 - Landesweite Servicestelle TANDEM Sachsen:  Aktuell sind keine Antragstellungen möglich und auch keine weiteren Förderungen im Fördegegenstand 2 vorgesehen.

Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Diese Förderrichtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung (04. April 2023) in Kraft.
URL TANDEM Sachsen
Weitere Informationen Weitere Informationen zur TANDEM Sachsen

 

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