23.12.2025

Mindestlohn und Minijob-Grenzen 2026: Wichtige Informationen für Arbeitgeber und Beschäftigte

Kleingeld in Geldbörse

Ab 1. Januar 2026 tritt in Deutschland eine neue Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Kraft. Was Arbeitnehmende und Arbeitgeber beachten müssen, beleuchten wir in diesem Artikel.

Mit Beginn des Jahres 2026 treten in Deutschland erneut Anpassungen beim gesetzlichen Mindestlohn und bei den Verdienstgrenzen für Minijobs in Kraft. Diese Änderungen sind für Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen relevant – sowohl für die Planung von Personaleinsätzen als auch für die korrekte Abrechnung von Arbeitszeiten und Löhnen.

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2026

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 erneut angehoben und beträgt dann pro Stunde 13,90 €. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle tariflichen und nicht-tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens diesen neuen Stundenlohn erhalten.

Auswirkungen auf geringfügige Beschäftigte mit Minijobs

Auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber wird angepasst von 556 € auf dann 603 €.
Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten, können weiterhin maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten und bleiben weiterhin innerhalb der gesetzlichen Grenzen als Minijobber eingestuft.
Eine Überschreibung der Monatslohngrenze ändert den Status hin zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit entsprechenden Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmende.

Für Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn über dem Mindestlohn kann die neue Grenze gegebenenfalls eine Anpassung ihrer Arbeitszeit bedeuten: Wer mehr als 13,90 Euro pro Stunde verdient, muss seine maximale Arbeitszeit entsprechend sorgfältig kalkulieren, wenn die Verdienstgrenze von 603 Euro nicht überschritten werden soll.

Für Minijobber und Arbeitgeber empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsstunden gleichermaßen, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Weitere Informationen hierzu und zu weiteren Themen rund um geringfügige Beschäftigungen hält beispielsweise die Minijob-Zentrale bereit.

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