17.10.2023

Förderprogramm für berufliche Weiterbildung ist gestartet

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© Pixabay | geralt

Minister Dulig: „Wer sich weiterbildet, investiert in seine eigene Zukunft“

Vielfältige Transformationsprozesse sind im Gange, und sie verlangen nicht nur von Unternehmen, sondern auch von den Arbeitnehmern gewaltige Anpassungsleistungen. Die altbekannten Geschäftsmodelle werden auf den Prüfstand gestellt, während die Anforderungsprofile der Beschäftigten einem regelrechten Facelift unterzogen werden.

Um diesem tiefgreifenden und rasanten Wandel der Arbeitswelt und den daraus resultierenden Qualifizierungs- und Kompetenzbedarfen zu begegnen, wurde die neue Förderung der beruflichen Weiterbildung in Sachsen Mitte Oktober 2023 auf den Weg gebracht:

  • Kosten für individuell berufsbezogene oder betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen können nun mit einer Bezuschussung von in der Regel 50 Prozent bis zu einer Zuwendung von 4.500 EUR gefördert werden.
  • Die Antragstellung ist für Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR sowie Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern bzw. Selbstständige mit Sitz bzw. Niederlassung in Sachsen möglich.
  • Für geringfügig Beschäftigte erhöht sich der Fördersatz auf bis zu 80 Prozent.

Die Antragstellung der Förderung folgt den Digitalisierungs- und Vereinfachungsbestrebungen Sachsens und wird ab dem 25. Oktober 2023 über das Förderportal der SAB möglich sein:

Für Erwerbstätige:       
https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-individuell-berufsbezogene-weiterbildung

Für Unternehmen:        
https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-betriebliche-weiterbildung

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