04.04.2024

Die Aus- und Weiterbildung wird gestärkt

Zum 01. April 2024 sind Änderungen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in Kraft getreten, zu denen die Ausbildungsgarantie sowie das Qualifizierungsgeld zählen.

Ausbildung

Die Ausbildungsgarantie setzt sich aus verschiedenen Fördermaßnahmen zusammen:

So soll ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum für Schulabgängerinnen und -abgänger die Berufsorientierung unterstützen.

Außerdem erhalten Auszubildende, die eine Ausbildung in einer anderen Region aufnehmen, zur Unterstützung einen Mobilitätszuschuss. Dies bedeutet, dass Auszubildende im ersten Jahr ihrer Ausbildung einen finanziellen Zuschuss zu Fahrten an ihren Heimatort bekommen können.

Ab dem 01. August tritt dann der Rechtsanspruch auf die Förderung eines außerbetrieblichen Ausbildungsplatzes in Kraft.

Ziel der Ausbildungsgarantie ist es, den Zugang für alle jungen Menschen zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen.

Weiterbildung

Im Bereich der Weiterbildung wird das Qualifizierungsgeld eingeführt. Besonders vom Strukturwandel betroffene Unternehmen erhalten so die Möglichkeit, Ihre Mitarbeitenden zu qualifizieren und im Unternehmen zu halten.

Diese erhalten für die Zeit der Qualifizierung ein Qualifizierungsgeld, welches sich an der Entgeltersatzleistung des Kurzarbeitergeldes orientiert (60 bzw. 67 Prozent des Nettoentgeltes). Neben dem Qualifizierungsgeld wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte vereinfacht.

Eine Übersicht der Regelung und der Ansprechpartner findet sich hier.

Die Antragstellung erfolgt über die Agentur für Arbeit.

Weitere Förder- und Unterstützungsangebote sind unter diesem Link aufgeführt.

Das gesamte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung kann hier nachgelesen werden.

In unserem ZEFAS-Podcast haben wir die Änderungen noch einmal zum Nachhören zusammengefasst.

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