13.01.2026

Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten: seit Januar 2026 gibt es neue Beratungsangebote und Informationspflichten

Eine Frau erklärt einem Mann etwas zum "Arbeiten in Deutschland" an einem Tablet.
© Dieses Bild wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt.

Ab 2026 sind Arbeitgeber verpflichtet, internationale Fachkräfte über »Faire Integration" zu informieren – für transparente, faire Arbeitsbedingungen von Anfang an.

Am 01.Januar 2026 startete das Beratungs- und Informationsangebot »Faire Integration« auf neuer gesetzlicher Grundlage. Das bundesweite Angebot ist kostenfrei und umfasst niedrigschwellige Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Es richtet sich an Drittstaatsangehörige, die bereits in Deutschland leben sowie Personen, die eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen möchten.  Ziel ist es, Drittstaatsangehörige frühzeitig über die Grundzüge des deutschen Arbeitsmarktes zu informieren auf eine Erwerbstätigkeit in Deutschland vorzubereiten und damit auch Arbeitgeber zu unterstützen. Gleichzeitig dient es dem Schutz von Drittstaatsangehörigen vor potenzieller Ausbeutung und Benachteiligung im Beschäftigungsverhältnis. Die Kontaktdaten der sächsischen Beratungsstellen finden Sie auf der Website www.faire-integration.de/beratungsstellen.

Neu: Arbeitgeber müssen internationale Fachkräfte nun spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich über das kostenfreie Beratungsangebot »Faire Integration« informieren und die Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle weitergeben.

In Summe stärken die neuen Regelungen eine gerechte Arbeitsmigration und schaffen mehr Transparenz für internationale Fachkräfte. Arbeitgeber sind zudem gefordert, ihre Informationspflichten ernst zu nehmen. Parallel profitieren diese auch von verbesserten Beratungs- und Unterstützungsstrukturen im Rahmen der internationalen Fachkräftegewinnung. 

Folgend stehen Merkblätter für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Verfügung. Diese enthalten Informationen zum Beratungsangebot «Faire Integration” sowie zur neuen Informationspflicht.

Merkblatt für Arbeitgeber

Merkblatt für Arbeitnehmer

Weitere Informationen zur Fachkräftegewinnung aus dem Ausland erhalten Sie auf SAXONY WORKS.