Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über einen Teilnahmewettbewerb zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen von Gefangenen in den Sächsischen Justizvollzugsanstalten

Förderaufruf für Projektträger zur Einreichung von Förderideen für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Gefangene

Fördergegenstand

Mit dieser Bekanntmachung sollen Vorhaben zur beruflichen Qualifizierung von Gefangenen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit im Arbeitsmarkt und sozialpädagogische Vorhaben für Gefangene zur Unterstützung der Vorbereitung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt oder in eine berufliche Bildungsmaßnahme initiiert werden.

Ziel Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Gefangenen während des Vollzugs zu erhalten, herzustellen und zu steigern. Berufliche und soziale Kompetenzen der Gefangenen sollen dabei verbessert werden, um ihre Reintegration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu erleichtern und damit das Risiko zu senken, erneut straffällig zu werden.
Zielgruppe Zielgruppe sind Gefangene im sächsischen Justizvollzug. Der Begriff der Gefangenen umfasst dabei alle tatsächlich im Justizvollzug untergebrachten Personen. Ausgeschlossen sind Gefangene, die dem Arbeitsmarkt auch nach ihrer Entlassung voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen werden, zum Beispiel Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente oder einer Rente wegen Erwerbsminderung.
Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind zugelassene Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung vom 2. April 2012 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 118 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Zuwendung Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus im Förderzeitraum 2021 bis 2027 mitfinanzierten Projekten der Qualifizierung und Reintegration von Gefangenen (ESF Plus Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027) vom 9. Dezember 2021 (SächsABl. S. 1707) in der jeweils gültigen Fassung. Die Vorhaben werden mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert.
Fristen für die Antragstellung Für die Einreichung der Vorhabenideen mit Förderstart ab Januar 2026 bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist Stichtag der 04. Juli 2025.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Veröffentlicht am 22. Mai 2025 im Sächsischen Amtsblatt.
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