ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021-2027

Förderung der Chancengleichheit von Frauen im Erwerbsleben durch verschiedene Maßnahmen

Gegenstand der Förderung sind folgende Vorhaben zur Unterstützung einer gleichberechtigten Teilhabe in Bereichen der Erwerbstätigkeit, in denen eine anhaltende geschlechtsbezogene Unterrepräsentation oder geschlechtsbezogene strukturelle Benachteiligung zu beobachten ist:   

Fördergegenstand

 A) Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen - Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation, Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces

Ziel Ziele der Förderung sind die Stärkung weiblichen Unternehmertums in Sachsen sowie die geschlechtergerechte Unterstützung von Gründerinnen und Unternehmerinnen beziehungsweise Unternehmensnachfolgerinnen bei Aufbau und Festigung der selbstständigen Tätigkeit.
Zielgruppe In den Fördergegenständen A bis D sind grundsätzlich Vorhaben förderfähig, die sich an Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich richten.
Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die unter Nummer 2 genannten Vorhaben durchführen. Eine Förderung von sächsischen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist ausgeschlossen.
Art und Höhe der Zuwendung

Bemessungsgrundlage für die Zuwendung sind die förderfähigen Ausgaben. Es gelten die Vorgaben der Verwaltungsbehörde ESF zur Förderfähigkeit der Ausgaben und Kosten nach Anlage 2 der EU-Rahmenrichtlinie                                   
a) Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation: Gefördert werden bei Erstanträgen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben                                        

Fristen für die Antragstellung Anträge auf Förderung der Selbstständigkeit (Fördergegenstand A) konnten vom 31.03.2025 bis zum 28.04.2025 über das Förderportal der SAB gestellt werden.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Richtlinie vom 22. August 2022, Fassung gültig ab 28. Dezember 2024, Vorschrift tritt außer Kraft am 31. Dezember 2030
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Fördergegenstand

B) Ziel der Förderung ist es, die Teilhabe von Frauen an selbstständiger Erwerbstätigkeit zu stärken sowie die Vereinbarkeit von unternehmerischer Tätigkeit und Familie zu unterstützen

Ziel Ziele der Förderung sind die Stärkung weiblichen Unternehmertums in Sachsen sowie die geschlechtergerechte Unterstützung von Gründerinnen und Unternehmerinnen beziehungsweise Unternehmensnachfolgerinnen bei Aufbau und Festigung der selbstständigen Tätigkeit.
Zielgruppe In den Fördergegenständen A bis D sind grundsätzlich Vorhaben förderfähig, die sich an Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich richten.
Zuwendungsempfänger B) Die Gründerinnenprämie wird Personen nach Ziffer I Nummer 3 gewährt, die volljährig sind und ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Art und Höhe der Zuwendung

B) Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung in Form eines Zuschusses als Festbetrag gewährt.

Fristen für die Antragstellung Anträge auf die Gründerinnenprämie sowie für Unternehmerinnenzentren und Coworking-Spaces können laufend über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Richtlinie vom 22. August 2022, Fassung gültig ab 28. Dezember 2024, Vorschrift tritt außer Kraft am 31. Dezember 2030
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Fördergegenstand

C) Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt - Gefördert werden insbesondere Kontaktstellen Frau und Beruf und Vorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen.

Ziel C) Ziel der Förderung ist die Unterstützung der gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung unter besonderer Berücksichtigung von Zielgruppen mit erschwerenden Rahmenbedingungen, typischen Brüchen und Verzögerungen in den Erwerbsbiografien sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Pflege.
Zielgruppe In den Fördergegenständen A bis D sind grundsätzlich Vorhaben förderfähig, die sich an Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich richten. Im Fördergegenstand C, Ziffer 2.1 Kontaktstellen Frau und Beruf werden auch Männer in vergleichbaren Lebenslagen beispielsweise als alleinerziehende Väter adressiert.   
Zuwendungsempfänger C) Zuwendungsempfänger sind Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die unter Nummer 2 genannten Vorhaben durchführen.
Art und Höhe der Zuwendung

C) Bemessungsgrundlage für die Zuwendung sind die förderfähigen Ausgaben. Es gelten die Vorgaben der Verwaltungsbehörde ESF zur Förderfähigkeit der Ausgaben und Kosten nach Anlage 2 der EU-Rahmenrichtlinie                     
a) Kontaktstellen Frau und Beruf: Gefördert werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.                                                                       
b) Vorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen: Vorhaben werden mit bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert.            

Fristen für die Antragstellung Anträge auf Förderung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt (Fördergegenstand C) können vom 28.04.2025 bis zum 26.05.2025 eingereicht werden.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Richtlinie vom 22. August 2022, Fassung gültig ab 28. Dezember 2024, Vorschrift tritt außer Kraft am 31. Dezember 2030
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Fördergegenstand

D) Vorhaben zur Förderung des Zugangs von Frauen zum beruflichen Aufstieg - Gefördert wird die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben, die weibliche Fachkräfte und weibliche angehende Führungskräfte bei der gezielten Planung und Verfolgung ihres individuellen Karrierewegs mit unterstützen.    

Ziel D) Ziel der Förderung ist die lebensphasenorientierte Unterstützung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Entscheidungspositionen im Erwerbsleben durch Hilfestellungen für die Nutzung individueller Potentiale und von Karrierechancen sowie die Überwindung von Hindernissen hinsichtlich des beruflichen Aufstieges in Bezug auf Fach- und Führungskarrieren.
Zielgruppe In den Fördergegenständen A bis D sind grundsätzlich Vorhaben förderfähig, die sich an Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich richten.
Zuwendungsempfänger D) Zuwendungsempfänger sind Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die unter Nummer 2 genannten Vorhaben durchführen.
Art und Höhe der Zuwendung

D) Bemessungsgrundlage für die Zuwendung sind die förderfähigen Ausgaben. Es gelten die Vorgaben der Verwaltungsbehörde ESF zur Förderfähigkeit der Ausgaben und Kosten nach Anlage 2 der EU-Rahmenrichtlinie. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Zuwendungen für Vorhaben sollen in der Regel den Betrag von 230 000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.                                                     

Fristen für die Antragstellung Anträge zur Förderung des Zugangs von Frauen zum beruflichen Aufstieg (Fördergegenstand D) konnten vom 31.03.2025 bis zum 28.04.2025 über das Förderportal der SAB gestellt werden.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Richtlinie vom 22. August 2022, Fassung gültig ab 28. Dezember 2024, Vorschrift tritt außer Kraft am 31. Dezember 2030
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Fördergegenstand

E) Vorhaben, die den Geschlechterstereotypen bei der Berufs- und Studienwahl entgegenwirken - Gefördert werden Vorhaben außerschulischer Projektträger, die zusätzliche, freiwillige Angebote für junge Menschen konzipieren und umsetzen.

Ziel E) Ziel der Förderung ist es, mittels gezielter Maßnahmen Geschlechterstereotypen bei Berufswahlprozessen entgegenzuwirken. Die Vorhaben sollen jungen Menschen in der Phase der beruflichen Orientierung eine Erweiterung ihres Wissens, das Kennenlernen von Rollenmodellen, praktische Erfahrungen und das Erleben von Stärken in bislang geschlechtsuntypischen Tätigkeits- beziehungsweise Berufsfeldern ermöglichen sowie die Reflexion und das Hinterfragen von Geschlechterrollen anregen und auf diese Weise ein breites individuelles Berufswahlspektrum fördern.
Zielgruppe Im Fördergegenstand E sind Vorhaben förderfähig, die sich an Personen aller Geschlechter wenden.
Zuwendungsempfänger E) Zuwendungsempfänger sind Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die unter Nummer 2 genannten Vorhaben durchführen sowie die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen.
Art und Höhe der Zuwendung E) Die Zuwendungen für Vorhaben sollen in der Regel den Betrag von 115 000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Gefördert werden bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Vorhaben mit dem Beginn des Bewilligungszeitraumes ab dem 1. Januar 2024 werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert.
Fristen für die Antragstellung Anträge auf Förderung der Vorhaben, die Geschlechterstereotypen bei der Berufs- und Studienwahl entgegenwirken (Fördergegenstand E) können vom 28.04.2025 bis zum 26.05.2025 eingereicht werden.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Richtlinie vom 22. August 2022, Fassung gültig ab 28. Dezember 2024, Vorschrift tritt außer Kraft am 31. Dezember 2030
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