Förderung von Projekten zur Steigerung und Stärkung der berufsbezogenen Weiterbildung durch Qualifizierung und Etablierung von Weiterbildungsmentorinnen und Weiterbildungsmentoren

Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten in KMU durch die Qualifizierung und Etablierung von betrieblichen und über-/außerbetrieblichen Weiterbildungsmentoren

Fördergegenstand

Gefördert wird die Umsetzung von Konzepten zur Etablierung von WBM auf betrieblicher Ebene oder über-/außerbetrieblicher Ebene. Gefördert werden zudem Konzepte zur Qualifizierung von WBM, sofern diese in Verbindung mit Maßnahmen zu oder stehen.

Ziel Ziel der Förderung ist es, die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten, insbesondere Geringqualifizierter, durch die Qualifizierung und Etablierung von betrieblichen und über-/außerbetrieblichen WBM zu erhöhen. Insbesondere sollen Beschäftigte in KMU erreicht werden. Gleichsam zielt die Förderung darauf, die betriebliche Weiterbildungskultur zu verbessern.
Zielgruppe Beschäftigte in KMU
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die zum Beispiel zu den im Folgenden aufgeführten Institutionen gehören: Wirtschafts-, Branchen- und Berufsverbände, Kammern, Kreishandwerkerschaften und Innungen, Weiterbildungs- und Beratungseinrichtungen, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten, staatliche beziehungsweise staatlich anerkannte Hochschulen, staatliche und private Forschungseinrichtungen.
Art und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gewährt. Die Höhe der förderfähigen Ausgaben für Verbundprojekte darf maximal 800 000 (achthunderttausend) Euro und für Einzelprojekte maximal 400 000 (vierhunderttausend) Euro betragen.
Fristen für die Antragstellung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe waren die Projektskizzen bis zum 14. Februar 2025 in elektronischer Form über „easy-Online“ vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Gültigkeit Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (14.11.2024) und ist bis zum Ablauf des 31. August 2025 gültig.
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