Neuer IGP-Call gestartet: Förderung für innovative Lösungen zur Fachkräftesicherung

BMWE startet neuen IGP-Call: Gefördert werden innovative Lösungen zur Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration. Anträge sind bis 19. August 2025 möglich.
Am 4. Juni 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen neuen Förderaufruf im Rahmen des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gestartet. Dieser fünfte Call fokussiert sich auf innovative Konzepte zur Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration. Interessierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen können ihre Teilnahmeanträge bis zum 19. August 2025 um 15:00 Uhr einreichen.
Förderziel: Innovative Lösungen für den Arbeitsmarkt
Der aktuelle IGP-Call zielt darauf ab, marktorientierte, nichttechnische Innovationen zu fördern, die einen nachhaltigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Integration in den Arbeitsmarkt leisten. Gefördert werden unter anderem:
- Innovationen in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Wissenstransfer am Arbeitsplatz
- Neue Konzepte zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte
- Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten, Neu- und Quereinsteigern
- Lösungen zur Nutzung von Fachkräftepotenzialen im demografischen Wandel
- Initiativen zur Förderung mentaler Gesundheit und Teamzusammenhalt am Arbeitsplatz
Diese Themen spiegeln die aktuellen Herausforderungen des deutschen Arbeitsmarktes wider und bieten Unternehmen die Möglichkeit, innovative Ansätze zu entwickeln und umzusetzen.
Zielgruppe und Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich Start-ups, Selbstständige und gemeinwohlorientierte Unternehmen. Auch Forschungseinrichtungen, wie Hochschulen, können in Kooperation mit Unternehmen teilnehmen.
Das IGP unterstützt zwei Projektformen:
- Machbarkeitsprojekte: Kurzfristige Projekte zur Prüfung der Umsetzbarkeit innovativer Ideen.
- Marktreifeprojekte: Langfristige Projekte zur Entwicklung und Markteinführung neuer Geschäftsmodelle.
Die Förderquote beträgt für Unternehmen bis zu 75 %, für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren.
Bewerbung und weitere Informationen
Teilnahmeanträge können bis zum 19. August 2025 um 15:00 Uhr eingereicht werden. Detaillierte Informationen zum Förderaufruf, den Teilnahmebedingungen und dem Antragsverfahren finden Sie auf der offiziellen Website des BMWE:
BMWE – Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)