Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Quantum Future Professionals“
Förderung des Themenfeldes Fachkräfte in den Quantentechnologien auf Grundlage des Forschungsprogramms „Quantensysteme – Spitzentechnologien entwickeln, Zukunft gestalten.“
Fördergegenstand | Gegenstand der Förderung sind vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-, Einzel- oder Verbundprojekte, die sich mit der Konzeption und Realisierung, innovativer, zielgruppenspezifischer und bedarfsorientierter Konzepte gegen den Fachkräftemangel in den Quantentechnologien befassen. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben mit direktem Bezug zu den Quantentechnologien zweiter Generation. |
Ziel | Die vorliegende Bekanntmachung verfolgt das Ziel, dem Fachkräftemangel im forschungsintensiven Feld der Quantentechnologien nachhaltig entgegenzuwirken, indem konkrete Bedarfe der Weiterbildung entlang der Lebensbiografie potenzieller Fachkräfte adressiert werden. Insbesondere sollen zielgerichtete Konzepte in allen Phasen der Aus- und Weiterbildung entwickelt und pilotartig umgesetzt werden. Hierbei sollen Anknüpfungen an schulische, hochschulische und technische Ausbildungen sowie berufsbegleitende Maßnahmen gesucht werden. Konkret soll auch auf die Gewinnung internationaler Fachkräfte abgezielt werden. |
Zuwendungsempfänger | Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände. |
Art und Höhe der Zuwendung | Die Förderdauer der Einzel- und Verbundprojekte beträgt in der Regel drei Jahre. Jedes Teilvorhaben soll durchgängig mit mindestens einer halben Vollzeitstelle an den Verbundarbeiten beteiligt sein. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. |
Fristen für die Antragstellung | Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem genannten Projektträger bis spätestens 15. Oktober 2025 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind Projektskizzen in Abstimmung mit den Projektpartnern vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung (09.07.2025) im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2035 hinaus. |
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