26.03.2026

Höhere Zuschüsse für Zusatzqualifikationen in der Ausbildung

© Pexels/Mikhail Nilov

Sachsen erhöht die Förderung für Zusatzqualifikationen in der dualen Ausbildung. Unternehmen können damit gezielt zusätzlichen Kompetenzerwerb für ihre Auszubildenden ermöglichen.

Mit der Änderung der ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung vom 13.03.2026 werden Zusatzqualifikationen in der dualen Ausbildung künftig stärker gefördert.

Die Förderung wurde deutlich erhöht:

  • Die Pauschale beträgt nun 6,30 Euro je Teilnehmerstunde.
  • Für den Erwerb von Fahrerlaubnissen der Klasse T für Auszubildende in grünen Berufen gibt es einen Zuschuss von 1.210 Euro je Lehrgangsteilnehmende.

Der Förderantrag wird weiterhin vom Bildungsträger gestellt, der die Zusatzqualifikation anbietet. Der Antrag erfolgt bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form von Pauschalen für Kurskosten pro Teilnehmende beziehungsweise Teilnehmerstunde gewährt.

Anträge können ab dem 16. April 2026 gestellt werden.

Wie Unternehmen Zusatzqualifikationen nutzen können

Zusatzqualifikationen sind Lernangebote, die über die reguläre Ausbildung hinausgehen, Inhalte ergänzen, die fachlich eng damit verbunden sind.

Die Teilnahme ist freiwillig und sollte möglichst allen Auszubildenden offenstehen. Zusatzqualifikationen vermitteln zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten – von Bedienberechtigungen für besondere Fahrzeuge und Maschinen über kaufmännische Spezialkenntnisse bis zu Schulungen für Gastronomie und Handel.

Am Ende erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung oder nach erfolgreicher Prüfung ein Zertifikat.  

Damit gewinnen Auszubildende zusätzliche Qualifikationen und Unternehmen stärken gezielt die Kompetenzen ihrer zukünftigen Fachkräfte.

Verweislinks:

Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt

Weitere Informationen finden Sie auf Leando | Zusatzqualifikationen in der Ausbildung anbieten

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