Integration durch Qualifizierung-IQ
Ziel des Programms ist die Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen und bildungsadäquaten Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt
Fördergegenstand |
1. Förderrunde: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel 2. Förderrunde: Zuwendungen werden Trägern gewährt, die abhängig von den Vorgaben für den jeweiligen Programmteil ein Projekt oder ein regionales Integrationsnetzwerk beantragen. |
Ziel | Ziel des Programms ist die Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen und bildungsadäquaten Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt |
Zielgruppe | Personen mit Migrationshintergrund |
Zuwendungsempfänger | Zuwendungsempfänger können grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, das heißt unter anderem freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände sein. |
Art und Höhe der Zuwendung |
1. Förderrunde: Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt, bis zu 60% ESF-Mittel und bis zu 30% nationale Mittel. 2. Förderrunde: Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF Plus geltenden Interventionssätze zur Anwendung. Die Fördersätze betragen: a) bis zu 40 Prozent ESF Plus-Mittel und 50 Prozent nationale öffentliche Mittel für das Zielgebiet Stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier), b) bis zu 60 Prozent ESF Plus-Mittel und 30 Prozent nationale öffentliche Mittel für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundeländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig). |
Fristen für die Antragstellung | Die erste Förderrunde findet von 2023 bis 2025 statt. Die zweite Förderrunde beginnt frühestens am 1. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2028. |
Gültigkeit (bis)/ letzte Änderungen |
1. Förderrunde: Die Förderrichtlinie trat am 07.07.2022 in Kraft. 2. Förderrunde: Diese Förderrichtlinie trat am 21.03.2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028. Ab dem 21. März 2025 (15:00 Uhr) bis zum 22. April 2025 (14:59 Uhr) konnten Projektskizzen für Regionale Integrationsnetzwerke sowie branchen-, berufs- und qualifikationsübergreifende Aktivierungsprojekte in Communitys von Menschen ausländischer Herkunft eingereicht werden. Nach einem Begutachtungs- und Auswahlverfahren wird das Antragsverfahrens voraussichtlich ab Mitte Juni 2025 beginnen. |
URL | Integration durch Qualifizierung - IQ |
Weitere Informationen | Zu den Informationen auf der SEite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales |