ESF Plus Bundesprogramm "Rat geben - Ja zur Ausbildung"

Überwinden von Barrieren beim Zugang zur Ausbildung

Fördergegenstand Förderung des Zugangs zur Berufsbildung durch a) Bezugspersonen stärken, b) Träger vernetzen
Ziel Überwinden von Barrieren beim Zugang zur Ausbildung
Zielgruppe eingewanderte junge Menschen bzw. junge Nachkommen Eingewanderter
Zuwendungsempfänger juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften (keine natürlichen Personen)
Art und Höhe der Zuwendung Projektförderung durch Anteilfinanzierung bis max. 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (direkte Personalausgaben, Sachausgaben)        
Fristen für die Antragstellung Die Projektauswahl erfolgte über ein zweistufiges Verfahren, bestehend aus einem Interessenbekundungs- und einem Antragsverfahren. Deadline der Interessenbekundung war der 21.09.2022. Die bereits bewilligten Projekte des Programms »Rat geben – Ja zur Ausbildung!« können einmalig eine Verlängerung der Dauer des Vorhabens beantragen. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit ist bis zum 31. Juli 2027 möglich. Die Verlängerungsanträge sind unter Berücksichtigung von Nummer 6.6 bis zum 28. November 2025, 13 Uhr, in elektronischer Form im Förderportal Z-EU-S einzureichen.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung 08.07.2022 - 31.12.2027, Start der Projekte zwischen Mai und August 2023, letzte Änderung der Richtlinie am 08.09.2025 veröffentlicht
URL Rat geben - Ja zur Ausbildung
Weitere Informationen Weitere Informationen zur Richtlinie

 

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