Förderung von Projekten im Rahmen des Programms "Nachhaltig im Beruf-zukunftsorientiert ausbilden (NIB)"

Förderung der nachhaltigkeitsorientierten Kompetenzentwicklung in der Berufsausbildung

Fördergegenstand Förderung der nachhaltigkeitsorientierten Kompetenzentwicklung in der Berufsausbildung
Ziel Ausbildende sollen befähigt werden, ihr berufliches Handeln an den ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen für heutige und zukünftige Generationen zu orientieren
Zielgruppe Auszubildende
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind (Kammern, Innungen, Verbände, Bildungsträger, Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, Wirtschaftsförderungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, ausbildende sowie ausbildungsbefähigte Unternehmen etc.).
Art und Höhe der Zuwendung Laufzeit der Förderung beträgt 24 Monate, die Höhe der dem Zuwendungsantrag zugrunde liegenden förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten muss über 200 000 Euro und darf maximal 1 500 000 Euro betragen, die Anteile aus Mitteln des ESF Plus (Fördersätze) an dem insgesamt gewährten Zuschuss betragen:– bis zu 40 % für das Zielgebiet »Stärker entwickelte Regionen« (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Ausnahme der Regionen Lüneburg und Trier, das Land Berlin und die Region Leipzig);– bis zu 60 % für das Zielgebiet »Übergangsregionen« (hierzu gehören die neuen Bundesländer ohne das Land Berlin und die Region Leipzig sowie die Regionen Lüneburg und Trier)
Fristen für die Antragstellung Um die Förderziele qualitativ und quantitativ zu vertiefen, besteht für bereits nach dieser Richtlinie geförderte Projekte unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bis spätestens zum 31. Oktober 2025 einen Verlängerungsantrag zu stellen. 
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Förderrichtlinie veröffentlicht am 10.01.2023, letzte Änderung der Richtlinie am 01.09.2025 erfolgt: Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2029 hinaus. 
URL Nachhaltig im Beruf-zukunftsorientiert ausbilden (NIB)
Weitere Informationen weitere Informationen im Bundesanzeiger

 

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