Digitale Kompetenzen geringqualifizierter Beschäftigter im Arbeitsprozess stärken (DiKAp)

Die Förderrichtlinie unterstützt die Nationale Weiterbildungsstrategie und die EU-Ziele bis 2030 für mehr Weiterbildung und digitale Kompetenzen.

Fördergegenstand

Gefördert werden Entwicklungsprojekte und ein Metavorhaben.

Entwicklungsprojekte: Gefördert werden Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer, arbeitsplatznaher Ansätze zum Kompetenzaufbau, die Zugangsbarrieren der Zielgruppe abbauen, ihre Teilnahme an Qualifizierung ermöglichen und Lernerfolg sowie Anwendung im Arbeitsalltag sichern.

Metavorhaben: Zur projektübergreifenden fachlichen Begleitung, zur Bündelung von Erkenntnissen und zur Vorbereitung eines nachfolgenden regionen- oder branchenübergreifenden Transfers wird ein Metavorhaben gefördert. Ziel ist es, den innovativen Ertrag des Programms zur Stärkung digitaler Kompetenzen geringqualifizierter Beschäftigter und Beschäftigter auf Einfacharbeitsplätzen abzubilden sowie den Wissenstransfer zwischen den Projekten sowie in die interessierte Öffentlichkeit zu unterstützen.

Ziel

Die Förderrichtlinie ist in die Ziele der Nationalen Weiterbildungsstrategie eingebettet und unterstützt die EU-Ziele bis 2030 zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung sowie zur Stärkung digitaler Kompetenzen im Rahmen der Digitalen Dekade der Europäischen Union (EU), die sich auch in den Zielen der Bundesregierung widerspiegeln, eine altersübergreifende digitale Kompetenzoffensive umzusetzen. 

Zielgruppe geringqualifizierte Beschäftigte (Personen ohne höheren Schulabschluss oder beruflich verwertbare Ausbildung)
Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die überbetriebliche Aufgaben in der beruflichen Weiterbildung, Qualifizierung oder einschlägigen Forschung wahrnehmen. Hierzu zählen insbesondere Wirtschafts-, Branchen- und Berufsverbände, Kammern, Weiterbildungs- und Beratungseinrichtungen, überbetriebliche Berufsbildungsstätten sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und im Fall der Entwicklungsprojekte für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gewährt; im Fall des Metavorhabens für einen Zeitraum von 48 Monaten. Der Beginn der Förderung der Entwicklungsprojekte ist für den 1. Juli 2027 vorgesehen; für das Metavorhaben der 1. März 2027.

Die Höhe der förderfähigen Ausgaben für Entwicklungsprojekte darf im Verbund maximal 800 000 Euro und als Einzelprojekte maximal 400 000 Euro betragen. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten. Für das Metavorhaben kann abweichend hiervon eine Zuwendungssumme bis zu 1 500 000 Euro bewilligt werden.

Fristen für die Antragstellung

Verfahren für Entwicklungsprojekte: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Projektskizzen sind bis zum 30. September 2026 einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Verfahren für das Metavorhaben: Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Für das Metavorhaben sind vollständige förmliche Förderanträge bis zum 30. September 2026 einzureichen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (22.07.2016 )und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2031 gültig.
URL Digitale Kompetenzen geringqualifizierter Beschäftigter im Arbeitsprozess stärken (DiKAp)

 

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