SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021–2027
Richtlinie des SMK zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus 2021–2027 mitfinanzierten Vorhaben zur Erhöhung der Bildungspotenziale für das lebenslange Lernen
| Ziel |
Vermittlung grundlegender Kompetenzen für eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden, ihrer Eingliederung in das Erwerbsleben beziehungsweise Verbesserung ihrer Erwerbssituation |
| Zielgruppe | gering literalisierte Erwachsene |
| Zuwendungsempfänger |
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des Privatrechts, rechtsfähige Personengesellschaften sein. |
| Art und Höhe der Zuwendung |
Die Förderung wird als Projektförderung gewährt. Die Vorhaben werden in Form der Anteilfinanzierung bezuschusst. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. |
| Fristen für die Antragstellung |
Durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus werden Stichtage für die Antragstellung festgelegt, die auf der Internet-Seite der Bewilligungsstelle (www.sab.sachsen.de) veröffentlicht werden. Nicht bis zum Stichtag eingereichte Anträge werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt. |
| Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Diese Richtlinie tritt am 18.07.2025 in Kraft und am 31. Dezember 2030 außer Kraft. |
| URL | SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021–2027 |
| Ziel |
Qualifizierung, die Sicherung des Lebensunterhalts |
| Zielgruppe | Teilnehmende an der Umschulung |
| Zuwendungsempfänger |
Zuwendungsempfänger sind öffentliche Träger von Fachschulen oder Berufsfachschulen und freie Träger von als Ersatzschulen anerkannten Fachschulen oder Berufsfachschulen, die an Schulstandorten im Freistaat Sachsen die Umschulung zum staatlich anerkannten Erzieher oder zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich geprüften Krankenpflegehelfer oder zur staatlich geprüften Krankenpflegehelferin anbieten. |
| Art und Höhe der Zuwendung |
Die Förderung wird als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung gewährt. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. |
| Fristen für die Antragstellung |
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist vollständig (Förderantrag, Anlage 1 sowie beizufügende Anlagen lt. Antrag) bis zum 31. Juli des Jahres, in dem die Maßnahme beginnen soll, bei der Bewilligungsstelle einzureichen |
| Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Diese Richtlinie tritt am 18.07.2025 in Kraft und am 31. Dezember 2030 außer Kraft. |
| URL | SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021–2027 |
| Ziel |
Erhöhung der Lernmotivation, der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft in gesellschaftspolitischen, kulturellen oder interkulturellen Zusammenhängen und der individuellen Förderung |
| Zielgruppe | Schülerinnen und Schüler |
| Zuwendungsempfänger |
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des Privatrechts, rechtsfähige Personengesellschaften sein. |
| Art und Höhe der Zuwendung |
Die Förderung wird als Projektförderung in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt. Gefördert werden bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Leistungen für Teilnehmende. |
| Fristen für die Antragstellung |
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| Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Diese Richtlinie tritt am 18.07.2025 in Kraft und am 31. Dezember 2030 außer Kraft. |
| URL | SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021–2027 |
| Ziel |
Unterstützung von Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen, damit ihnen gleiche Bildungschancen ermöglicht werden und sie ihren weiteren Bildungsweg erfolgreich gestalten können |
| Zielgruppe | Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen |
| Zuwendungsempfänger |
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des Privatrechts, rechtsfähige Personengesellschaften sein. |
| Art und Höhe der Zuwendung |
Die Förderung wird als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben. |
| Fristen für die Antragstellung |
Die Förderung wird als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben. |
| Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Diese Richtlinie tritt am 18.07.2025 in Kraft und am 31. Dezember 2030 außer Kraft. |
| URL | SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021–2027 |