Bund-Länder-Initiative »Digitales Lehren und Lernen«

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Initiative von Bund und Ländern zum Thema digitales Lehren und Lernen (Bund-Länder-Initiative »Digitales Lehren und Lernen«) – Rahmenbekanntmachung

Fördergegenstand

Zuwendungszweck ist die Förderung von Projekten entsprechend der in Nummer 2 aufgeführten Module, die durch ihre Ergebnisse nachhaltig zu einer evidenzbasierten Qualitätsentwicklung der Lehrkräftebildung im Bereich digitaler Bildung beitragen. Um das Förderziel zu erreichen, sollen Projekte zur Erforschung, Erprobung und Verbreitung (Transfer) gefördert werden, die ko-konstruktiv mit Akteuren der Lehrkräftebildung in den Ländern zusammenarbeiten und auf bundesweit anschlussfähige Ergebnisse hinwirken und die sich zu diesem Zweck, vernetzt durch ein entsprechendes Metaprojekt (siehe Modul F in Nummer 2), eng mit allen geförderten Projekten austauschen.

Modul A: Kompetenzcluster lernen:digital
Modul B: Kompetenzcluster Daten- und KI-gestütztes Lehren
Modul C: Kompetenzcluster Digitale Souveränität
Modul D: Kompetenzcluster Digital Leadership
Modul E: Kompetenzcluster Berufliche Bildung
Modul F: Vernetzungs- und Transferstelle

Ziel Das übergeordnete Ziel, verankert in der Vereinbarung für eine Bund-Länder-Initiative »Digitales Lehren und Lernen«, ist die Steigerung der digitalen Souveränität von Schülerinnen und Schülern für die digital geprägte Welt.
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler
Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. In Modul F sind zusätzlich Vereine und Stiftungen oder vergleichbare gemeinnützige Akteure als Teil eines Verbunds mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Art und Höhe der Zuwendung

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. In Modul F sind zusätzlich Vereine und Stiftungen oder vergleichbare gemeinnützige Akteure als Teil eines Verbunds mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Fristen für die Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst zu einer in den jeweiligen Förderaufrufen genannten Frist Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Vor der Veröffentlichung der jeweiligen Förderaufrufe ist keine Skizzeneinreichung vorgesehen. 

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem im Förderaufruf angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Modul A: Kompetenzcluster lernen:digital - In der ersten Stufe des Verfahrens sind Projektskizzen bis zum 20.07.2026 (12:00 Uhr) in elektronischer Form über easy-Online einzureichen vorzulegen.

Modul B: Kompetenzcluster daten- und KI-gestütztes Lehren - In der ersten Stufe des Verfahrens sind Projektskizzen bis zum 20.07.2026 (12:00 Uhr) in elektronischer Form über easy-Online einzureichen vorzulegen.

Modul F: Vernetzungs- und Transferstelle - In der ersten Stufe des Verfahrens sind Projektskizzen bis zum 26.06.2026 (12:00 Uhr) in elektronischer Form über easy-Online einzureichen vorzulegen. 

Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 12. Mai 2026 in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032 gültig.
URL Bund-Länder-Initiative »Digitales Lehren und Lernen«
Weitere Informationen Weitere Informationen beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

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