Förderung des Programms "Integration durch Bildung" (BMBF)

Schaffung von gleichen Bildungschancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft / Auf- und Ausbau von Forschungs-Praxis-Tandems

Fördergegenstand Förderinitiativen: 
A »Forschung und Transfer zu Bildungsangeboten und Empowerment für Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte« 
B »Forschung und Transfer zur Stärkung des diversitätssensiblen Handlungswissens im Bildungssystem«
C »Generierung von diversitätssensiblem Handlungswissen für bessere Bildungschancen von Jungen und jungen Männern mit Migrationsgeschichte«
Ziel Das BMBFSFJ zielt mit dem Programm »Integration durch Bildung« darauf ab, durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und innovative Transfermaßnahmen zu gleichen Bildungschancen für Menschen mit Migrationsgeschichte beizutragen.
Zielgruppe Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Mädchen/Frauen/Jungen/junge Männer mit Migrationshintergrund und/oder Fluchtgeschichte
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, private Forschungseinrichtungen sowie im Verbund pädagogische Einrichtungen und deren Träger, Stiftungen, Migrantinnen- und Migrantenorganisationen, Beratungsstellen, kommunale oder regionale Bildungsverwaltung oder andere Organisationen, die in der pädagogischen Arbeit mit Menschen mit Migrationsgeschichte tätig sind. Zu Förderinitiative C sind ergänzend auch öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, die in der pädagogischen Arbeit mit Menschen mit Migrationsgeschichte sowie in der Jungen-, Männer-, Väter- oder Elternarbeit tätig sind, antragsberechtigt. Die Verbundkoordination muss bei der wissenschaftlichen Partnerorganisation liegen.
Art und Höhe der Zuwendung Die Förderung ist zunächst auf drei Jahre begrenzt. Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem ESF Plus und einer nationalen Kofinanzierung durch das BMBF.
Fristen für die Antragstellung

Antragsverfahren in Förderinitiative C: Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Frist für die Einreichung von Anträgen war der 23. Juli 2026.

Verlängerung von Projekten in den Förderinitiativen A und B: Um die Projektergebnisse zu evaluieren und zu verstetigen, besteht für bereits nach dieser Richtlinie geförderte Projekte die Möglichkeit, bis spätestens zum 30. April 2027 einen Verlängerungsantrag zu stellen.

Gültigkeit (bis)/letzte Änderung

16.02.2023 bis 31.12.2030, letzte Aktualisierung am 03.01.2024 / Anfang Juni 2026 wird eine Änderung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zweite Änderung der Richtlinie veröffentlicht am 29.05.2026

URL Integration durch Bildung
Weitere Informationen Änderung im Bundesanzeiger

 

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