Förderung von Projekten zum Thema »Stärkung der offenen Bildungsinfrastrukturen (OE_Space)«
OE_Space fördert offene Bildungsangebote, mit denen Unternehmen gezielt digitale und berufliche Kompetenzen entwickeln, Wissen teilen und Fachkräfte nachhaltig qualifizieren.
| Fördergegenstand |
Der wesentliche Fokus der Bekanntmachung liegt auf der gezielten Förderung kompakter Innovationsprojekte, die in Form von vernetzten, modularen und automatisierten Lösungen sowie strukturellen Verbesserungen umgesetzt werden. |
| Ziel |
a) Schließung infrastruktureller Lücken, insbesondere durch vernetzte, modulare und interoperable Lösungen, die Insellösungen überwinden und den Aufbau eines nachhaltigen, OER-förderlichen Ökosystems unterstützen. |
| Zielgruppe | |
| Zuwendungsempfänger |
Antragsberechtigt sind Akteurinnen und Akteure aus Bildung, Wissenschaft, Praxis und öffentlicher Verwaltung: a) Personen mit Mindestalter von 18 Jahren, b) Zusammenschlüsse von Personen, beispielsweise als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), c) öffentliche (Bildungs- und Forschungs-)Einrichtungen, Vereine, Verbände und gemeinnützige Unternehmen (zum Beispiel gGmbh, gUG oder gAG), d) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups, e) Gebietskörperschaften |
| Art und Höhe der Zuwendung |
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Gefördert werden kompakte Innovationsprojekte, die zeitnah Ergebnisse liefern und diese in die Praxis überführen, um flexibel auf die Dynamik technologischer Entwicklungen reagieren zu können. Die Laufzeit zur Umsetzung der geförderten Vorhaben beträgt in der Regel sechs Monate. |
| Fristen für die Antragstellung |
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Es sind insgesamt drei Wettbewerbsrunden vorgesehen, die über entsprechende Calls veröffentlicht werden. Diese werden auf der Homepage der OER-Strategie veröffentlicht. 1. Runde: Bewerbungsfrist beendet |
| Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (26.01.2026). Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der De-minimis-Verordnung, zuzüglich einer Übergangsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2031, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der De-minimis-Verordnung ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2031 hinaus. Sollte die De-minimis-Verordnung nicht verlängert und durch eine neue De-minimis-Verordnung ersetzt werden oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen De-minimis-Verordnung vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 31. Dezember 2029 in Kraft gesetzt werden. |
| URL |
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/3ZUvaSrdBUV79Hotb9h?0 |
| weitere Informationen |
https://www.oer-strategie.de/foerdern/foerderrichtlinien/oe_space/ |