Förderung von Projekten zum Thema »Stärkung der offenen Bildungsinfrastrukturen (OE_Space)«

OE_Space fördert offene Bildungsangebote, mit denen Unternehmen gezielt digitale und berufliche Kompetenzen entwickeln, Wissen teilen und Fachkräfte nachhaltig qualifizieren.

Fördergegenstand

Der wesentliche Fokus der Bekanntmachung liegt auf der gezielten Förderung kompakter Innovationsprojekte, die in Form von vernetzten, modularen und automatisierten Lösungen sowie strukturellen Verbesserungen umgesetzt werden.

Ziel

a) Schließung infrastruktureller Lücken, insbesondere durch vernetzte, modulare und interoperable Lösungen, die Insellösungen überwinden und den Aufbau eines nachhaltigen, OER-förderlichen Ökosystems unterstützen.
b) Intensivierung der Zusammenarbeit relevanter Akteure im Bildungsbereich, um Synergien zu schaffen und bestehende Kompetenzen zu bündeln.
c) Stärkung der Offenheit, Partizipation und Kollaboration im Bildungskontext, durch tragfähige Bildungsinfrastrukturen, die die Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze für offene Bildungspraktiken ermöglichen.

Zielgruppe  
Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Akteurinnen und Akteure aus Bildung, Wissenschaft, Praxis und öffentlicher Verwaltung: 

a) Personen mit Mindestalter von 18 Jahren,

b) Zusammenschlüsse von Personen, beispielsweise als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),

c) öffentliche (Bildungs- und Forschungs-)Einrichtungen, Vereine, Verbände und gemeinnützige Unternehmen (zum Beispiel gGmbh, gUG oder gAG),

d) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups,

e) Gebietskörperschaften

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Gefördert werden kompakte Innovationsprojekte, die zeitnah Ergebnisse liefern und diese in die Praxis überführen, um flexibel auf die Dynamik technologischer Entwicklungen reagieren zu können. Die Laufzeit zur Umsetzung der geförderten Vorhaben beträgt in der Regel sechs Monate.
Die Zuwendung erfolgt in Form eines festen Betrages (als Tagespauschale für jeden vollen Arbeitstag, 8 Stunden) gemäß dem im Antrag dargestellten Arbeitsplan. Die Höhe der Tagespauschale wird im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung in Abhängigkeit vom Schwerpunkt des Calls festgelegt. Die Anzahl der kalkulierten Arbeitstage soll in einem angemessenen Verhältnis zur Komplexität und Umsetzbarkeit der eingereichten Idee stehen.
Die Höhe der Zuwendung wird auf Basis der angegebenen Arbeitstage berechnet, jedoch maximal bis zur festgelegten Obergrenze von insgesamt 90 000 Euro für die Umsetzung.

Fristen für die Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Es sind insgesamt drei Wettbewerbsrunden vorgesehen, die über entsprechende Calls veröffentlicht werden. Diese werden auf der Homepage der OER-Strategie veröffentlicht.
In der ersten Verfahrensstufe können Projektskizzen jeweils ab dem im Call genannten Datum vor dem Einreichungsstichtag in digitaler Form über die Homepage der OER-Strategie eingereicht werden.

1. Runde: Bewerbungsfrist beendet
2. Runde: geplant für 2027
3. Runde: geplant für 2028

Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (26.01.2026). Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der De-minimis-Verordnung, zuzüglich einer Übergangsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2031, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der De-minimis-Verordnung ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2031 hinaus. Sollte die De-minimis-Verordnung nicht verlängert und durch eine neue De-minimis-Verordnung ersetzt werden oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen De-minimis-Verordnung vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 31. Dezember 2029 in Kraft gesetzt werden.
URL

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/3ZUvaSrdBUV79Hotb9h?0

weitere Informationen

https://www.oer-strategie.de/foerdern/foerderrichtlinien/oe_space/

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