Förderrichtlinie "Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden"

Gefördert werden Vorhaben, die Strukturen zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation bei Menschen zwischen 28 und 59 Jahren schaffen oder verbessern.

Fördergegenstand Gefördert werden Vorhaben, die Strukturen zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation bei Menschen zwischen 28 und 59 Jahren schaffen oder verbessern. Die Vorhaben müssen Maßnahmen der folgenden Ziele A und B in einem Projekt umsetzen:
A: Aufbau beziehungsweise Verstärkung von kommunalen Strukturen (z. B. Schaffung eines lokalen Aktionsplanes, gegebenenfalls mit weiteren Akteurinnen und Akteuren, zur Linderung und Vorbeugung von Einsamkeit)
B: Verbesserung der sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktchancen der Zielgruppen (z. B. Aufbau von kommunalen und zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen und/oder Etablierung des Themas Einsamkeit in vorhandenen Beratungsstrukturen) 
Ziel

A: Ergebnisziele:

  • Verbesserung oder Schaffung von kommunalen Strukturen zur Förderung in individuellen Lebenssituationen
  • Verbesserung der sozialen Teilhabe der Zielgruppe
  • Schaffung eines konkreten Mehrwerts für städtische Quartiere beziehungsweise den ländlichen Raum, der Einsamkeit vorbeugt und lindert 
  • Sensibilisierung und Weiterentwicklung der kommunalen Strukturen zum Thema Einsamkeit und soziale Isolation

B: Erkenntnisziele:

  • Erkenntnisgewinn zur Optimierung von Maßnahmen zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation
  • Erkenntnisgewinn über Maßnahmen zur Unterstützung einer sozialen, nachhaltigen Stadt- und Ortsteilentwicklung beziehungsweise zur Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums durch Erprobung verschiedener Maßnahmen, um örtliche Strukturen auszubauen und zu stärken
  • Erkenntnisgewinn zu Gelingensfaktoren zur strukturellen Entwicklung von Beratungsstrukturen zum Thema Einsamkeit und soziale Isolation
Zielgruppe Zielgruppe des Programms sind Menschen im mittleren Erwachsenenalter, Menschen zwischen 28 und 59 Jahren.
Zuwendungsempfänger Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke in einem Stadtstaat (= Gebietskörperschaft) sind antrags­berechtigt.
Art und Höhe der Zuwendung

Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF Plus geltenden Interventionssätze zur Anwendung. Die Fördersätze richten sich nach dem Standort des geförderten Vorhabens und betragen

  • bis zu 40 Prozent für das Zielgebiet stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) und
  • bis zu 60 Prozent für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).

Bemessungsgrundlage für den jeweiligen Interventionssatz sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Antragstellenden müssen zur Sicherung der Gesamtfinanzierung als Eigenanteil (Kofinanzierung)

  • für das Zielgebiet stärker entwickelte Regionen 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und
  • für das Zielgebiet Übergangsregionen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben 

aufbringen. 
Die Zuschusshöhe beträgt pro Vorhaben und Jahr mindestens 20 000 Euro und höchstens 150 000 Euro. 
Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers beträgt pro Jahr mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Fristen für die Antragstellung

Das Auswahlverfahren zur Ermittlung der Projekte erfolgt zweistufig. Es besteht aus einer Interessenbekundung und einer Antragstellung. 

In der ersten Stufe sind dem BAFzA Interessenbekundungen in elektronischer Form über Z-EU-S einzureichen. Interessen­bekundungen können jederzeit eingereicht werden, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.

Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Diese Förderrichtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (01.10.2025) in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2029. Gleichzeitig tritt die Förderrichtlinie »Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden« vom 10. November 2023, die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 31. Januar 2024 geändert worden ist, außer Kraft.
URL Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden
weitere Informationen weitere Informationen beim Europäischen Sozialfond
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